Wie Rödl & Partner zur Aufklärung des Falls Wirecard beiträgt
Die Politik beschäftigt sich mittlerweile intensiv mit dem Fall Wirecard, seit der Bundestag im Oktober letzten Jahres einen Untersuchungsausschuss eingerichtet hat. Bislang wurden 103 Personen befragt. Anfang März ist auch ein Sondergutachter beauftragt worden, die Vorgänge zu prüfen und zu bewerten. Dieses besonders delikate und wichtige Thema der Untersuchung wird von einem kleinen Team um Martin Wambach, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner geleitet. Damit wird den Prüfern von Rödl & Partner ein besonderes Vertrauen in ihre Expertise und Urteilskraft bescheinigt. Wir freuen uns für Rödl & Partner und sind stolz darauf, dass die dortigen Kolleginnen und Kollegen auch bei uns tätig sind und ihr Wissen im Rahmen der Seminare unserer Themenwelt Accounting & Finance weitergeben.
Wie u. a. das Handelsblatt und die Zeitschrift FINANCE berichteten, gibt es verschiedene Auffälligkeiten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Prüfung bei Wirecard hätten auffallen können – vielleicht sogar hätten auffallen müssen. Dies soll sich aus dem Mitte April vorgelegten Bericht für die Jahre 2015 und 2016 ergeben haben. So sollen Prüfungsstandards „nicht vollumfänglich umgesetzt“ worden sein. Nun ist seit Ende April klar: Der Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages geht in die Verlängerung. Die Mitglieder des Gremiums haben Sonderermittler Martin Wambach beauftragt, die Rolle der Wirtschaftsprüfer in dem Skandal eingehender zu untersuchen, wie der Spiegel berichtet. In den Fokus gerät nun das Jahr 2018.
Der nächste Bericht ist für den 20. Mai angesetzt. Das Thema verheißt also weiterhin neue Details, die aufgeklärt werden können. Dies ist nicht nur angesichts des Schadens, den der Fall verursacht hat, geboten. Inzwischen haben der ehemalige Chef der BAFIN und die zuständige Direktorin ihren Posten verloren. Zudem hatte die APAS, die Berufsaufsicht der Abschlussprüfer, bereits Anfang Dezember Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Mitarbeiter von EY, den Wirtschaftsprüfern von Wirecard, gestellt. Daneben gibt es selbstverständlich auch noch die Verfahren gegen die von Unternehmensseite Beteiligten.
Bei dem Thema handelt es sich aber nicht nur um eine Frage von Prüfern und Aufsichtsbehörden. Im Fokus stehen auch Bilanzierungsfragen. Ein Beispiel für einen der fachlichen Diskussionspunkte im Fall Wirecard: Sind Guthaben auf Treuhandkonten ‚Finanzielle Vermögenswerte‘ oder ‚Liquidität‘? Erstere haben den Charakter einer Forderung und müssten – wenn sie nicht beglichen werden – einer Wertberichtigung unterzogen werden. Sofern man den Betrag aber als Cash interpretiert entfällt die Frage der Werthaltigkeit. Sie wird dann ersetzt durch die Prüfung der Existenz – einer Saldenprüfung. Wer regelmäßig Kennzahlen und Bilanzanalysen macht, so wie wir es beispielsweise in Stufe 2 von Controllers Trainingsprogramm in fünf Stufen tun, der weiß um die Auswirkungen dieser Unterscheidung. In diesem Zusammenhang ist auch unser IFRS-Lehrgang mit dem Abschluss Certified IFRS Specialist CA zu empfehlen, mit dem Sie in die spannende Welt der IFRS-Rechnungslegung umfassend und detailliert einsteigen. Für die nach HGB bilanzierenden Unternehmen ist das HGB-Bilanzierung – Vertiefungsseminar das entsprechende Profi-Seminar.
Als Einstieg in das Thema Rechnungslegung ist das Seminar Rechnungslegung für Controller besonders geeignet. In diesem Seminar kommen sowohl HGB als auch die IFRS in den wesentlichen Grundzügen vor. Schließlich gewinnen Kenntnisse der Rechnungslegung eine immer größere Bedeutung, wenn man eine sinnvolle Interpretation der Zahlen (z. B. im Cashflow-Statement) vornehmen und das Management als Business Partner kompetent beraten möchte.
Autor: Dipl.-Oec. Guido Kleinhietpaß. Partner, Trainer und Consultant der CA controller akademie