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Vorsicht bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten
In einem aktuellen Artikel von Julia Schmitt im FINANCE Magazin hat Carsten Ernst, Trainer des CA institute for accounting & finance, als Experte vor den Schwierigkeiten bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten gewarnt.
Die Regelung zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten gilt als eine der schwierigsten Vorschriften der internationalen Rechnungslegung. Nicht umsonst wird dem ehemaligen Chairman des IASB das Bonmot zugeschrieben: “Wer behauptet, den IAS 39 zu verstehen, der hat ihn nicht gelesen”. Die Bewertung von Aktien gehört noch zu einer der leichteren Übungen. Die Bewertung derivativer Finanzinstrumente wie z.B. Aktienoptionen ist da schon wesentlich schwieriger. Noch komplexer wird es, wenn vor der eigentlichen Bewertung die Definition von Bewertungsmodellen steht.
Oft entstehen Fehler aber schlicht dadurch, dass CFOs Schätzungen und Ermessensspielräume weit über die vertretbare Grenze hinaus überdehnen. Wenn die vertretbaren Grenzen ausgereizt werden, müssten aber gerade auch die Erläuterungen dazu im Anhang besonders umfangreich sein. Wegen des Ausreizens der vertretbaren Grenzen wollen die Unternehmen die zugrundeliegenden Annahmen im Anhang nicht darlegen, so Carsten Ernst. Ein Teufelskreis mit fatalen Folgen, der dann bei einer Kontrolle durch die DPR auffliegen kann.
Was also ist zu tun? Carsten Ernst rät den Finanzverantwortlichen zu klaren Konzernvorgaben in Form von Bilanzierungsrichtlinien, an denen sich der Finanzbereich orientieren kann. Gerade in Bewertungs- und Ansatzfragen könne so Transparenz und Einheitlichkeit geschaffen werden.