Falsche Ermittlung der Verrechnungspreise führt zu Fehlsteuerung
Guido Kleinhietpaß, Trainer der CA controller Akademie, veranschaulichte am Beispiel der Kostenaufschlagsmethode und der Wiederverkaufspreismethode (beides Routinemethoden), wie leicht die falsche Ermittlung der Verrechnungspreise zu Fehlinformationen und damit zur Fehlsteuerung führen können. Sein anschließender Ausblick auf die Transaktionale Netto-Margen Methode (TNMM) vervollständigte das Beispiel. Damit konnte er die Behauptung aus manchen steuerrechtlichen Aufsätzen widerlegen, dass Transferpreise lediglich den Gewinn auf Länder aufteilen (“Nullsummen-Spiel”).
In seinem Impulsvortrag “Quo vadis Transfer Pricing (TP)” betonte Jörg Hanken, das die neuen steuerrechtlichen Vorschriften auch die Arbeitsbelastung erhöhen. Er erinnerte, dass Verrechnungspreise historisch zunächst einmal der Unternehmenssteuerung dienten. Anfangs des 20. Jahrhunderts formulierte der Betriebswirt Prof. Eugen Schmalenbach den Gedanken der Verrechnungspreise zur Koordination unterschiedlicher Unternehmensteile und forderte, dass die Bewertung der Leistungen zu einem Verrechnungspreis erfolgen müsse. Erst Jahrzehnte später verwendete die OECD den Begriff in einem steuerlichen Zusammenhang. Dieser ist mittlerweile dominant geworden.
Aufgrund der Zunahme weltweiter konzerninterner Transaktionen haben die Steuerbehörden fast aller Länder erhebliche regulatorische Maßnahmen auf den Weg gebracht, um das Steueraufkommen für das jeweilige Land zu sichern, beispielsweise durch die BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) oder ATAD (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie der EU). Für die Unternehmen folgt daraus eine erhebliche Arbeitsbelastung, z. B. durch die Dokumentationsanforderungen, die aus dem CbC-Reporting (Country-by-Country-Reporting) resultieren.
Hankens Fazit: Die Zielkonflikte zwischen Controllinganforderungen (Unternehmenssteuerung) und fiskalischen Anforderungen (Steuern) werden zunehmen. Durch die neuen steuerrechtlichen Vorschriften erhöht sich für die Beteiligten auch die Arbeitsbelastung. Eine zunehmende Zahl von Unternehmen ist sich dieser Problematik bewusst und sucht nach Lösungsansätzen. Gleichzeitig gibt es noch eine sehr große Gruppe von Unternehmen, die (vergeblich) versuchen mit einem Preis, d.h. dem steuerlich erforderlichen Transferpreis, beide Fragestellungen zu lösen. Sein Vorschlag lautet, die Unternehmenssteuerung von den steuerlichen Verrechnungspreisen zu trennen. Das bedeutet beispielsweise auch, dass ein EBIT der Legaleinheit nicht mehr relevant für Bonusfragen sein kann.
In seinem Ausblick ging Hanken auf die drei Megatrends im Bereich Verrechnungspreise ein:
1. Steigende Aggressivität der Finanzverwaltungen
- Anstieg der Anzahl lokaler Betriebsprüfungen
- Anstieg der Steuernachzahlungen inkl. Strafen und damit Cashflow-Belastungen
- Anstieg reaktiver Verständigungsverfahren (MAP) zur Beseitigung der Doppelbesteuerung
- Anstieg proaktiver Vorab-Verständigungsverfahren (APA) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
2. Prozessautomatisierung für operativen VP-Prozess
- Prozessanalyse
- Prozessdesign
- Technologienutzung (z.B. im ERP, Spezial-Software, Data & Analytics, Robotics, Machine Learning, Neuronales Netz, Blockchain)
3. Entkopplung der Unternehmenssteuerung von steuerlichen VPs
- Legal entity EBIT-Marge nicht mehr relevant für Bonus
- Weg von Silo-Optimierung, hin zu konsolidierten Margen (HK (je Konzern, BU, Region etc.)
- Steuerung gemäß Management Reporting, Faktura von steuerlichen VPs
Unser Tipp: Wenn Sie auch zum Kreis der Betroffenen gehören
- Die Erkenntnisse der Fachtagung fließen in das nächste Seminar Verrechnungspreise vom 25. – 27.03.2019 in Feldafing mit ein. Hier stehen Ihnen auch die beiden Referenten gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung.
- Eine Buchempfehlung: Der Praxisleitfaden für Controller und Steuerexperten. In dieser Dokumentation erfahren Sie worauf es bei der Verteidigung der Verrechnungspreise ankommt. Und wie Unternehmen Compliance-Verstöße, Cash-Flow-Nachteile aufgrund von Steuernachzahlungen sowie Doppelbesteuerungen vermeiden können.