Neuer Standard IFRS 19 bringt Erleichterungen bei der Erstellung von Anhangangaben nach IFRS
Die Erstellung eines vollständigen IFRS-Anhangs stellt für viele Anwender jedes Jahr wieder eine besondere Herausforderung dar. Neben den teilweise komplexen Ermittlungen einiger der geforderten Angaben ist vor allem der große Umfang der zu liefernden Informationen mit einem hohen Aufwand verbunden. Um dieser häufig geäußerten Kritik entgegenzuwirken, bieten die IFRS zukünftig einigen Unternehmen die Möglichkeit, einen verkürzten Anhang zu erstellen.
Geregelt wird diese Möglichkeit im neuen Standard IFRS 19, welcher – die noch ausstehende Übernahme durch die EU vorausgesetzt – unmittelbar anwendbar ist. IFRS 19 umfasst einen Katalog an Anhangangaben, der bei freiwilliger Anwendung des Standards anstelle eines vollständigen IFRS-Anhangs bereitzustellen ist.
Der Haken ist jedoch der Kreis an Unternehmen, die IFRS 19 überhaupt anwenden dürfen
Dies sind nämlich nur Unternehmen ohne „öffentliche Rechenschaftspflicht“ wie es der Standard selbst definiert. Somit sind neben Banken und Versicherungen insbesondere auch kapitalmarktorientierte Unternehmen von der Anwendung des IFRS 19 ausgeschlossen. Zusätzlich müssen Unternehmen, die IFRS 19 freiwillig anwenden wollen, auch Tochterunternehmen einer Muttergesellschaft sein, die einen Konzernabschluss nach IFRS veröffentlicht. Es ist somit nur ein sehr begrenzter Teil der IFRS-Anwender, die in den Genuss der neu geschaffenen Erleichterungen für die Erstellung des Anhangs kommen. Für alle weiteren Unternehmen bleibt somit weiterhin nur der Grundsatz der Wesentlichkeit, um den großen Umfang der geforderten Anhangangaben womöglich etwas zu reduzieren.
Im Vergleich zum ebenfalls in 2024 veröffentlichten neuen Standard IFRS 18, welcher u.a. die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS ändert, sind die Auswirkungen von IFRS 19 daher deutlich eingeschränkter. Lesen Sie in diesem Fach-News Artikel mehr über den neuen Standard IFRS 18: Neuer Standard IFRS 18 stellt die Gewinn- und Verlustrechnung auf den Kopf
Unser Tipp!
Um bei der Vielzahl der Änderungen der Standards den Überblick zu behalten, empfehlen wir unsere Seminare rund um die Bilanzierung nach IFRS wie das Einsteigerseminar „Rechnungslegung für Controller“ oder den Vertiefungslehrgang „Certified IFRS Specialist (CISCA)“.
Autor
Dr. David Shirkhani, M.Sc.
Referent bei Rödl & Partner im Bereich Capital Markets & Accounting Advisory Services